Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie zwar das Recht einen separaten Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Intensität des entstandenen Schadens zu eruieren. Doch der Aufwand des Gutachtens wird anschließend erst von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn die verursachten Schäden einen Wert von 750,00€ übersteigen. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob der entstandene Schaden geringer ist, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.